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Berufspilotenlizenz
![]() Voraussetzungen für den Erwerb der Berechtigung
Die Ausbildung
Die Berufspilotenausbildung besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil. Die minimale Ausbildung gliedert sich wie folgt: Theorie: Es wird ein Fernlehrgang absolviert und es werden 60 Stunden Ergänzungsunterricht gefordert. Praxis: Die Praxisausbildung umfaßt die Teile Instrumentenflug und Sichtflug Instrumentenflug: Grundlagen des Instrumentenflug (10 Stunden, davon maximal 5 im Verfahrenstrainer), Sichtflug: Airwork und Streckenflug (15 Stunden, davon mindestens 5 auf einem Flugzeug mit Verstellpropeller und Einziehfahrwerk) Der Teil Instrumentenflug ist identisch mit dem Modul A bei der Instrumentenflugausbildung. Liegt eine Bescheinigung über die Teilnahme an diesem Grundlagenmodul oder eine Intrumentenflugberechtigung vor, entfällt der Instrumentenflugteil der CPL-Ausbildung. Für weitere Informationen stehen wir ihnen jederzeit zur Verfügung. Wir freuen uns auf Sie! Ihre Flugschule Marl.
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© by Arndt Kollhorst & Boris Kairat |
last modified: Sunday, 30. March 2014 - 11:54:25 |
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