Allgemeines

Zur Ausübung des Funksprechverkehrs wird ein Funksprechzeugnis benötigt, das durch die Bundesnetzagentur ausgestellt wird. Die Prüfungen finden entweder im Rahmen der PPL/LAPL Theorieprüfung in Münster oder bei der Bundesnetzagentur in Köln statt.

 

Sprechfunkzeugnis für Sichtflüge in deutscher Sprache, BZF II

Mindestens das BZF II muss im Rahmen der Flugausbildung erworben werden. Es muss spätestens vor dem ersten Solo-Überlandflug vorliegen.

 

Sprechungzeugnis für Sichtflüge in deutscher und englicher Sprache, BZF I

Das BZF I ist notwendig für Auslandsflüge oder Flüge in größerer Höhe als FL100. Es ist sehr empfehlenswert für Nachtflüge. Wenn gute Englischkenntnisse vorliegen, bietet es sich an, BZF II und I zusammen zu erwerben. Unsere Kurse bereiten sowohl auf die Prüfung von BZF II alleine als auch auf die Prüfung von beidem zusammen vor.

 

Sprechfunkzeugnis für Flüge nach Sichtflugregeln und Instrumentenflugregeln

Das AZF ist nicht nur sinnvoll, wenn man plant die Instrumentenflugberechtigung zu erwerben (dann ist es notwendig). Es macht Sinn, das AZF vor der Nachtflugberechtigung zu erlangen. Die Verfahren zur Flugplanaufgabe und die Funksprechverfahren sind sehr ähnlich.

 

Die Ausbildung zum AZF umfasst einen theoretischen Teil mit den Gebieten

  • Veröffentlichungen
  • IFR-Verfahren
  • IFR-Funksprechgruppen
  • Flugplan
  • Luftraumstruktur
  • Höhenmessereinstellungen
  • Meteorologische Dienste
  • Funknavigation
  • Bodenhilfen

Der praktische Teil umfaßt das Sprechen bei simulierten An- und Abflügen nach Instrumentenflugregeln.

 

ICAO Englischprüfungen und Vorbereitungskurse

Um die Rechte eines englischsprachigen Funksprechzeugnisses auszuüben, muss der Inhaber mit einem Sprachtest nachweisen, dass zumindest das ICAO-Sprachniveau 4 (operational) erreicht wird. 

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