Der CRI (A) ist eine Alternative zum FI (A). Im Gegensatz zum klassischen Fluglehrer ist der Inhaber des CRI (A) nicht berechtigt die Erstausbildung zu einer Pilotenlizenz durchzuführen.

 

Rechte als CRI (A)

  • Ausbildung für eine Klassenberechtigung (z.B. SEP, MEP, TMG)
  • Abnahme des Übungsfluges zur Verlängerung der jeweiligen Berechtigung
  • Ausbildung zur Schlepp- und Kunsftflugberechtigung, sofern der CRI-Inhaber dafür berechtigt ist und seine Fähigkeit dies zu lehren einem berechtigten FI (A) nachgewiesen hat

 

Arten des CRI (A)

Bei uns können Sie die Ausbildung zum CRI (A) in den Klassen SEP und MEP erwerben.

 

Voraussetzungen gemäß FCL.915.CRI

CRI (A) SEP

  • 300 Flugstunden als Pilot auf Flugzeugen
  • 30 Stunden als PIC auf Flugzeugen der entsprechenden Flugzeugklasse oder des entsprechenden Flugzeugmusters

CRI (A) MEP

  • 500 Flugstunden als Pilot auf Flugzeugen
  • 30 Stunden als PIC auf Flugzeugen der entsprechenden Flugzeugklasse oder des entsprechenden Flugzeugmusters

 

Ausbildung

Theorieausbildung

  • 25 Stunden Lehren und Lernen
  • 10 Stunden fachliche Ausbildung einschließlich Überprüfung der Fachkenntnisse

Praxisausbildung

  • CRI (A) SEP: 3 Stunden Flugunterricht auf einmotorigen Flugzeugen
  • CRI (A) MEP: 5 Stunden Flugunterricht auf mehrmotorigen Flugzeugen

 

 

Hinweis: Die Ausbildung zum CRI (A) bei der Flugschule Marl findet nicht regelmäßig statt. Ein Kurs wird angeboten, sobald genügend Interessenten zusammengekommen sind. Individuelle Einzelausbildungen sind auf Anfrage auch möglich. Der Erwerb der CRI Berechtigung bei der Flugschule Marl beinhaltet keine "Übernahme" als Fluglehrer im Anschluss an die Ausbildung.

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