Möchten Sie auch einen solchen Ausblick wie auf dem Bild genießen oder die Möglichkeit nutzen, auch nachts in Marl zu landen, wenn Sie spät zurückkommen? Dann sollten Sie die Nachtflugqualifikation erwerben. 

 

Voraussetzungen für den Erwerb der Berechtigung

  • eine Privatpilotenlizenz (PPL) nach EU-FCL oder eine Leichtflugzeuglizenz (LAPL) nach EU-FCL und eine Schulung in den Instrumentenfluggrundlagen gemäß der PPL-Schulung
  • die Berechtigung zur Ausübung des Sprechfunkzeugnisses (mindestens BZF II)
  • eine praktische Ausbildung

Die Nachtflugberechtigung wird in die Lizenz eingetragen.

 

 

Die Ausbildung

Für die Nachtflugberechtigung ist weder eine theoretische noch eine praktische Prüfung abzulegen. Wir bestätigen Ihnen lediglich die Teilnahme an der Nachtflugausbildung, woraufhin die Eintragung in Ihrem Luftfahrerschein erfolgen kann. Die Berechtigung wird mit dem Nachweis der praktischen Ausbildung erteilt.

Die Flugausbildung umfasst mindestens 5 Stunden Nachtflug nach Sichtflugregeln. Sie erlernen dabei das sichere Starten und Landen bei Nacht, sowie die Navigation und sichere Beherrschung Ihres Luftfahrzeuges. Zusätzlich zu der praktischen Ausbildung werden auch 3 Stunden Theorieunterricht absolviert.

Während der Nachtflugausbildung werden Sie mindestens 5 Nachtstarts und 5 Nachtlandungen im Alleinflug absolvieren, sowie mindestens 1 Stunde Überlandflug mit Fluglehrer.

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